Peter Angel
Peter Angel steht für eine persönliche Beratung, in der rechtliche Fragen verständlich eingeordnet und wirtschaftliche Folgen von Beginn an mitgedacht werden.
Seit 1995 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Seine Schwerpunkte liegen im Familienrecht, Erbrecht sowie bei vermögensrechtlichen und immobilienbezogenen Fragen.
Frühere Tätigkeiten in Bauwirtschaft und Bankwesen prägen insbesondere die Beratung, wenn Familie, Vermögen und Immobilien zusammentreffen.

Fachanwalt für Familienrecht
Beruflicher Werdegang
Erfahrung aus Wirtschaft und anwaltlicher Praxis.
Die beruflichen Stationen verbinden juristische Spezialisierung mit einem genauen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
- 01
Juristische Grundlage
Studium der Rechtswissenschaften.
- 02
Unternehmenspraxis
Tätigkeit als Justiziar einer großen Baugesellschaft in München.
- 03
Bankwesen
Langjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer deutschen Großbank.
- 04
Anwaltliche Spezialisierung
Niederlassung als Rechtsanwalt und seit 1995 Fachanwalt für Familienrecht.
Persönlich
Ihr Anliegen wird unmittelbar mit dem Rechtsanwalt besprochen, der es bearbeitet.
Verständlich
Rechtslage, Möglichkeiten und Risiken werden klar und ohne unnötige Fachsprache erklärt.
Vorausschauend
Neben dem aktuellen Streit werden langfristige familiäre und finanzielle Folgen berücksichtigt.
