Erbrecht

Vermögen vorausschauend ordnen. Ansprüche im Erbfall sichern.

Ob Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft: Eine klare Gestaltung verhindert unnötige Konflikte und schützt den Willen des Erblassers.

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Testament und Vorsorge

Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen unter Berücksichtigung familiärer und wirtschaftlicher Ziele.

02

Pflichtteil und Erbansprüche

Ermittlung, Auskunft und Durchsetzung von Pflichtteils- und Erbansprüchen sowie Prüfung gegen Sie gerichteter Forderungen.

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Erbengemeinschaft

Unterstützung bei Verwaltung, Auseinandersetzung und Verwertung von Nachlassvermögen – auch bei Immobilien im Nachlass.

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Testamentsvollstreckung

Rechtliche Begleitung und praktische Nachlassabwicklung entsprechend dem Willen des Erblassers.

05

Erbschaft ausschlagen

Fristen und wirtschaftliche Folgen einer Annahme oder Ausschlagung werden kurzfristig geprüft und verständlich erläutert.

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Internationales Erbrecht

Einordnung grenzüberschreitender Nachlässe, ausländischer Vermögenswerte und der maßgeblichen Rechtsordnung.

Erstgespräch vorbereiten

Diese Unterlagen helfen bei einer schnellen Einordnung.

Nicht jede Unterlage wird in jedem Erbfall benötigt. Eine geordnete Übersicht hilft jedoch, Fristen, Beteiligte und den wirtschaftlichen Umfang des Nachlasses zuverlässig zu erfassen.

01

Testament und Nachlassgericht

  • Testament, Erbvertrag oder sonstige Verfügungen
  • Eröffnungsprotokoll und gerichtliche Schreiben
  • Aktenzeichen des Nachlassgerichts
  • Datum des Zugangs fristgebundener Schreiben
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Familie und Beteiligte

  • Kurze Übersicht der Familienverhältnisse
  • Namen und Anschriften möglicher Erben
  • Verhältnis der Beteiligten zum Erblasser
  • Bereits erfolgte Erklärungen oder Vereinbarungen
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Vermögen und Verbindlichkeiten

  • Bankkonten, Depots und Versicherungen
  • Immobilienunterlagen und Grundbuchangaben
  • Darlehen, offene Rechnungen und Steuerschulden
  • Größere Schenkungen des Erblassers

Bei laufenden Fristen: Notieren Sie das genaue Zugangsdatum des Schreibens und bewahren Sie auch den Briefumschlag auf. Rufen Sie die Kanzlei unmittelbar an. Vertrauliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung des geeigneten Übermittlungswegs versandt werden.

Häufige erste Fragen

Wichtige Fristen und Grundbegriffe im Erbfall.

Wie lange kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Sie beginnt regelmäßig, sobald der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung Kenntnis hat. Bei einer Berufung durch Testament beginnt die Frist nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. In bestimmten Auslandsfällen beträgt die Frist sechs Monate. Wegen der weitreichenden Folgen sollte die Prüfung sofort erfolgen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die konkrete Berechnung müssen Erbquote, Nachlasswert, mögliche Schenkungen und bereits erhaltene Zuwendungen geprüft werden.

Wie muss ein eigenhändiges Testament verfasst sein?

Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten angegeben werden. Unklare Formulierungen, mehrere Testamente oder spätere Ergänzungen können erhebliche Auslegungs- und Wirksamkeitsfragen auslösen.

Wird in jedem Erbfall ein Erbschein benötigt?

Nein. Ein Erbschein ist ein amtlicher Nachweis über das Erbrecht, wird aber nur in bestimmten Fällen benötigt. Ob vorhandene Urkunden als Nachweis ausreichen oder ein Erbschein beantragt werden sollte, hängt von der Erbfolge, den vorhandenen Verfügungen und der Stelle ab, gegenüber der das Erbrecht nachgewiesen werden muss. Wegen der entstehenden Kosten sollte der Bedarf vor der Antragstellung geprüft werden.

Gibt es eine Frist für den Antrag auf einen Erbschein?

Für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins besteht grundsätzlich keine eigene Antragsfrist. Andere erbrechtliche Fristen können jedoch unabhängig davon laufen, insbesondere die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft. Ein Erbscheinsantrag sollte deshalb nicht mit der Prüfung anderer dringender Entscheidungen verwechselt werden.

Was ist die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers?

Der Testamentsvollstrecker setzt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers um. Welche Verwaltungs-, Verteilungs- und Sicherungsaufgaben im Einzelnen bestehen, richtet sich nach dem Testament und den gesetzlichen Vorgaben.

Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine Prüfung des konkreten Erbfalls.

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