01
Trennung und Scheidung
Beratung zu Trennung, Scheidungsverfahren, Trennungsjahr, Ehewohnung, Hausrat und Scheidungsfolgen. Ziel ist eine sachgerechte Lösung – außergerichtlich, wenn möglich, gerichtlich, wenn erforderlich.
02
Unterhalt
Berechnung und Durchsetzung oder Abwehr von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Elternunterhalt. Einkommen, Wohnvorteil, Erwerbsobliegenheiten und besondere Belastungen werden nachvollziehbar aufgearbeitet.
03
Zugewinn, Vermögen und Immobilien
Prüfung des Anfangs- und Endvermögens, Bewertung von Immobilien, Umgang mit Darlehen sowie Gestaltung von Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung.
04
Versorgungsausgleich
Einordnung gesetzlicher, betrieblicher und privater Versorgungsanrechte sowie Prüfung von Ausgleichswerten, Vereinbarungen und möglichen Ausschlussgründen.
05
Kinder und Elternverantwortung
Beratung und Vertretung bei Sorge, Umgang, Aufenthaltsbestimmung und tragfähigen Betreuungsregelungen mit Blick auf das Kindeswohl.
06
Eheverträge und Scheidungsfolgen
Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit klarer Regelung der wirtschaftlichen Konsequenzen.
Erstgespräch vorbereiten
Diese Unterlagen erleichtern die erste rechtliche Einordnung.
Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine geordnete Auswahl spart jedoch Rückfragen und hilft, Fristen sowie wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.
Ehe, Kinder und Verfahren
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Heirats- und Trennungsdatum
- Aktuelle Anschriften der Beteiligten
- Gerichtliche Schreiben, Aktenzeichen und Fristen
Einkommen und laufende Kosten
- Aktuelle Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Steuerbescheide und sonstige Einkommensnachweise
- Miete, Darlehensraten und Versicherungsbeiträge
- Besondere Kosten für Betreuung oder Gesundheit
Vermögen und Altersvorsorge
- Bankkonten, Depots und Versicherungen
- Immobilienunterlagen und Darlehen
- Angaben zu gesetzlichen und privaten Versorgungsanrechten
- Ehevertrag oder notarielle Vereinbarungen
Bei gerichtlichen Fristen: Notieren Sie das genaue Zugangsdatum des Schreibens und bewahren Sie auch den Briefumschlag auf. Rufen Sie die Kanzlei unmittelbar an. Vertrauliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung des geeigneten Übermittlungswegs versandt werden.
Häufige erste Fragen
Orientierung vor dem ersten Gespräch.
Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Voraussetzung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte zu, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet. Nach drei Jahren Trennung gilt diese Vermutung auch ohne Zustimmung. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur in eng begrenzten Härtefällen in Betracht.
Benötigen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt?
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt. Möchte er jedoch eigene Anträge stellen oder eine gesonderte Vereinbarung verfahrensrechtlich absichern, ist regelmäßig eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich.
Welche Unterlagen sind für das erste Gespräch hilfreich?
Hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht, Heiratsurkunde und gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, bereits vorliegende Schreiben oder gerichtliche Fristen sowie – je nach Thema – Einkommens-, Vermögens-, Darlehens- und Versorgungsunterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im Erstgespräch eingegrenzt.
Entsteht bereits durch eine E-Mail ein Mandat?
Nein. Eine erste Kontaktaufnahme oder die Übersendung von Informationen führt nicht automatisch zu einem Mandatsverhältnis. Die Übernahme des Mandats und das weitere Vorgehen werden ausdrücklich abgestimmt.
Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Erste Einordnung
