Peter Angel

Kanzlei

Peter Angel – Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst als Justiziar einer großen Baugesellschaft in München tätig. Danach folgte eine langjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung einer deutschen Großbank. Anschließend folgte die Niederlassung als Rechtsanwalt und mittlerweile seit über 25 Jahren als Anwalt mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht praktisch aktiv. Im Jahr 1995 Auszeichnung als „Fachanwalt für Familienrecht“.

Schwerpunkte

  • Familienrecht – internationales Familienrecht
  • Erbrecht – internationales Erbrecht
  • Immobilien- und Grundbuchrecht
  • Unterhalt
  • Elternunterhalt